Geschäftsordnung

                                                                                                                          Emmerting, den 21.11.2017

§ 1 Name

Der Ortsverband führt den Namen „Freie Wähler Emmerting„. Er ist ein Zusammenschluss der parteifreien und parteipolitisch unabhängigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Emmerting. Der fühlt sich zum Wohle der Gemeinde und deren Bürgerinnen und Bürger verpflichtet.

§ 2 Zweck

Zweck und Aufgabe der Freien Wähler besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Emmerting eine Organisation zu bieten, die es ermöglicht alle kommunalen Angelegenheiten in politischer, religiöser und kultureller Freiheit und Unabhängigkeit zu vertreten und mitzubestimmen. Zur Verwirklichung der aktiven kommunal politischen Mitarbeit sind bei allen kommunalen Wahlen in der Gemeinde Emmerting geeignete Persönlichkeiten aus den Reihen der Freien Wähler als Kandidaten zu benennen und zu fördern, die in den betreffenden Organen die Gewähr bieten, dass, sie, über allen Parteiinteressen stehend und auch seitens der Freien Wähler nicht an Weisungen gebunden, allen ihrem Gewissen verantwortlich, sachgerecht und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Die Fördermitglieder unterstützen der Interessen des Ortsverbandes mit einem Förderbeitrag in Höhe von 15,00 Euro jährlich.

§ 3 Organe

Die Organe des Ortsverbandes der Freien Wähler sind:
> Der Vorstand
> die Frei Wähler Versammlung

§ 4 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
> dem Vorsitzenden
> einem Stellvertreter/in
> dem Kassier/in
> dem Schriftführer/in und Pressereferenten/in
> vier bis sechs Beisitzern
sowie den zusätzlichen ordentlichen Mitgliedern:
> dem 1.,2., und 3. Bürgermeister der Freien Wähler
> dem Altbürgermeister
> dem Fraktionsvorsitzenden
> den Kreistagsmitgliedern
Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren von der Freien Wählerversammlung gewählt. (nicht die zusätzlichen ordentlichen Vorstandsmitglieder).

§ 5 Freie Wähler-Versammlung

Eine ordentliche Freie Wähler-Versammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Hierbei ist über die Tätigkeit des Vorstandes zu berichten.
Zudem finden Versammlungen der Vorstandsmitglieder statt.
Jedes Vorstandsmitglied hat ein Antragsrecht. Über den Antrag muss mehrheitlich in der Vorstandssitzung abgestimmt werden.
Zu einer ordentlichen Freie Wähler-Versammlung ist die Presse unter Wahrung einer Ladefrist von einer Woche zu laden.
Die Freie Wähler-Versammlung entscheidet in allen Fällen grundsätzlicher Bedeutung.
Namentlich Beschließt sie:
> durch Wahl der Vorstandsmitglieder
> durch Wahl von zwei Kassenprüfern
> durch Wahl der Delegierten zur Kreisversammlung
> die Entlastung der Vorstandschaft
Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der Anwesenden.

§ 6 Wahlen

Der 1. Vorsitzende (die 1. Vorsitzende) und dessen Stellvertreter/in werden geheim unter Verwendung von Stimmzetteln gewählt.
Der Kassier (die Kassiererin), der Schriftführer (die Schriftführerin) und Pressereferent (Pressereferentin), die Beisitzer, die Delegierten und die Kassenprüfer werden per Akklamation gewählt, es sein denn, dass geheime Wahl ausdrücklich verlangt oder mehrere Kandidaten zur Wahl stehen.
Gewählt ist der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit wird die Stichwahl durchgeführt, bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Wahlvorschläge sollen spätestens  zwei Wochen vor der Freien Wähler-Versammlung beim Vorstand
eingereicht werden. Vorschläge aus der Versammlung sind jedoch zulässig.
Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Emmerting die keiner Partei angehören.
Wahlberechtigt sind nur parteipolitisch ungebundene Versammlungsteilnehmer mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Emmerting.

§ 7 Stimmberechtigung für die Kreisversammlung

Dafür gilt analog die Satzung des Kreisverbandes der Freien Wähler. Das Stimmrecht ist persönlich wahrzunehmen.

§ 8 Kassenprüfung

Vor jeder Frei Wähler-Versammlung ist durch die Kassenprüfer die Kasse zu prüfen und in der Freie Wähler-Versammlung das Ergebnis vorzutragen.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt gemäß Beschluss der Freie Wähler-Versammlung vom 21.11.2017 mit Wirkung zum 01.12.2017 in Kraft.

Der Vorstand
gez. Manfred Huber
1. Vorsitzender